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Mehr Rente seit Juli - Wer muss Steuern zahlen?
3,18 Prozent im Westen, 3,91 Prozent im Osten: Die Renten sind deutlich geklettert. In der ersten Jahreshälfte mussten fünf Millionen Rentner bereits Steuern zahlen, weil ihre Bezüge über dem Grundfreibetrag von 9168 Euro lagen. Diese Zahl hat sich seit Juli erhöht.
Was bedeutet »Steuerfreibetrag«?
Es müssen derzeit noch nicht die kompletten Altersbezüge versteuert werden, denn der Steuerfreibetrag wird zu Beginn des Rentenalters festgelegt und verändert sich dann auch nicht mehr. Er gilt automatisch auch über die Lebenszeit hinaus für Witwen- und Waisenrenten.
Wer beispielsweise 2019 in den Ruhestand geht, muss 78 Prozent der Rentenbezüge versteuern. Die Rentenbesteuerung erhöht sich schrittweise um 2 Prozentpunkte, ab 2020 um einen Prozentpunkt pro Jahr, bis 2040 der Rentenfreibetrag vollkommen wegfällt und die komplette Rente versteuert werden muss, soweit sie den dann geltenden Grundfreibetrag überschreitet.
Wann ist man steuerpflichtig?
Nicht jeder Rentner ist automatisch steuerpflichtig. Grundfreibetrag und steuerliche Abzugsbeträge (Werbungskostenpauschale, Sonderausgabenpauschbetrag, Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung und außergewöhnliche Belastungen) korrigieren sehr oft die Renteneinkünfte nach unten und machen eine Steuererklärung überflüssig.
Wird allerdings der Grenzwert von zurzeit 9186 Euro (Alleinstehende) bzw. 18.372 Euro (Ehepaare) überschritten, wird auch die Abgabe der Steuererklärung unumgänglich.
Achtung: Nicht nur die Rentenbezüge zählen!
Wenn man neben seinen Altersbezügen auch noch Einnahmen aus anderen Quellen bezieht, unterliegen diese natürlich ebenso der Steuerpflicht. Das können Mieteinnahmen sein, Bezüge aus Betriebs- oder Riesterrenten oder andere Einnahmen, die das jährliche Gesamteinkommen über den Grundfreibetrag katapultieren.
Fünf Millionen, Tendenz steigend
Knapp fünf Millionen Rentner haben im letzten Jahr bereits Steuern auf ihre Altersbezüge gezahlt, wie im November 2018 die Parlamentarische Staatssekretärin Christine Lambrecht erklärte.
Mit der Rentenerhöhung im Juli stieg laut Auskunft des Bundesfinanzministeriums diese Zahl im aktuellen Jahr um rund 48.000 Personen. Das Finanzministerium rechnet hierdurch für 2019 mit Steuermehreinnahmen von rund 410 Millionen Euro.
Unser Tipp:
Diese Pi-mal-Daumen-Regel können Sie für eine grobe Einschätzung anwenden: Wenn Ihre Jahresbruttorente den Betrag von ca. 19.000 Euro nicht übersteigt, sind Sie als Alleinstehender wahrscheinlich nicht steuerpflichtig. (Für Eheleute gilt der doppelte Wert.)
Aber selbst, wenn die Rente in diesem Jahr steigt, verliert doch die gesetzliche Rente immer weiter an Attraktivität. Wer sicher gehen will, im Alter keine Einbußen zu erleiden, sollte sich deshalb rechtzeitig um eine private Vorsorge kümmern. Je früher, desto besser!
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